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Allgemeine Geschäftbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können vom Kunden geladen und gespeichert werden. Auf Wunsch können sie bei Melanie Wolf Fotografie.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Stand: Juni 2014

1. Geltung

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Melanie Wolf Anschrift:In den Immengärten 3, 67245 Lambsheim (im Folgenden: Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden sind unverbindlich.

2. Angebot

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als zugesicherten Eigenschaften oder Garantien zu werten. Die Website Melanie-Wollf-Fotografie.de ist kein Angebot. Auf die Bestellung des Kunden erhält dieser zunächst eine Eingangsbestätigung. Ein Vertrag kommt erst mit der Absendung der Ware oder durch eine Auftragsbestätigung zustande.

3. Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach §  312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).

4. entfallen

5. Lieferbedingungen

Die Lieferzeit beträgt zwei Wochen ab Begleichung der Vorkasse, soweit nicht bei der Ware anders angegeben.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

7. Preise, Versandkosten und Zahlung

Rechnungen sind, wenn nichts anders vereinbart, innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher reduziert sich dies auf 5% über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Die Höhe der Versandkosten ist im Onlineshop angegeben.

Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

8. Zahlungsabwicklung

Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung von Bestellungen zu ermöglichen, wird die Abwicklung von Zahlungen durch die Fotografen Online Service GmbH übernommen.

9. Rechte nach dem UrhG

Fotos genießen Schutz nach dem UrhG. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gilt: Der Käufer erhält beim Erwerb von Fotos lediglich ein Papierexemplar. Es ist ihm – unbeschadet der Schranken des UrhG – nicht gestattet, das Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder in sonst einer Weise körperlich oder unkörperlich zu verwerten. Beim Erwerb einer Bilddatei ist ihm gestattet, diese für den eigenen privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Weitere Nutzungen bedürfen des gesonderten Erwerbs von Nutzungsrechten.

10. Mängelrüge und Gewährleistung

Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt - gegenüber Nichtverbrauchern nach der Wahl des Auftragnehmers - Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Minderung verlangen.

11. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Lambsheim. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit

zusammenhängende Dienstleistungen

 

Einleitung                             

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Melanie Wolf Fotografie (nachfolgend auch kurz MWF genannt) gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.     Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt MWF nicht an,  es sei denn, ihre Geltung            ist ausdrücklich zwischen den Parteien               vereinbart worden.  Sie               gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien,  auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die    spätere Vereinbarung aufgenommen werden.                 

                  

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von MWF hergestellten Produkte,  egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,  gedruckte oder   belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)         

                    

1.                  Vertragspartner,  Anschrift          

Vertragspartner              für alle Rechtsgeschäfte ist Melanie Wolf Fotografie,

vertreten durch Melanie Wolf, In den Immengärten 3, 67245 Lambsheim,

Telefon: +49 (0)6233 506285

Email: mel.wolf79@googlemail.com        

Web: www.melanie-wolf-fotografie.de  

                  

2.                  Vertragsschluss                    

Ein Angebot an den Auftraggeber ist für             MWF bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max.  10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von MWF durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber MWF ohne vorhergehendes  Angebot von MWF stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar.  Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von MWF akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.          

                    

3.                  Preise, Versandkosten    

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar.

                  

Bei  Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von EUR 300    berechnet. MWF bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von MWF und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 14 Werktage vor dem Fototermin wird eine weitere Anzahlung  von 50% des Auftragswertes fällig. Diese zweite Anzahlung ist unaufgefordert zu leisten. Die Restzahlung wird von MWF initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.        

                  

An‐ und                  Abreisen von MWF erfolgen jeweils von Lambsheim aus. Reisekosten im Umkreis von 20Km um Lambsheim werden nicht berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt  die An- und Abreise von MWF den Umfang von 20km einfacher Strecke, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt,            werden folgende Reisekosten berechnet:je gefahrenem km 0,48 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart,  wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes               zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten. Dies ist in der Regel bei Anreisen größer 1,5 Std. der Fall oder wenn es die Witterungsverhältnisse erfordern.  

                  

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des  Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.        

Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Darüber hinaus verlieren gffs. vereinbarte Rabatte ihre Gültigkeit. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.          

                  

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er dieMehrkosten zu tragen. MWF behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.              

Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des    Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern   hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.             

                  

Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann MWF eine angemessene Erhöhung des  Honorars  verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers  kann MWF auch Schadensersatzansprüche geltend machen.                 

                  

Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von MWF vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück,    so sind 75% des        vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an MWF zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.                  

                  

4.                  Eigentumsvorbehalt          

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten             Materialien und sonstige Waren (Onlinegalerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von MWF.       

                                   

5.                  Ausführung der Vertragspflichten                            

Der  Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos              stets dem künstlerischen Gestaltungs-spielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von MWF ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums,  des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen undtechnischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.          

                  

Es kann                nicht garantiert werden dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. MWF ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.           

  

Während eines                Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nichtgestattet.                

                  

Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind MWF oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.           

                  

MWF  wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. MWF verpflichtet sich nicht zur  dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei MWF und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei  gesonderter Vereinbarung.            

                  

Der Auftraggeber versichert, dass er an              allen an MWF übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs‐ und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15%.                  

                                   

6.                  Gewährleistung/Haftung                              

Gegen MWF gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten   seitens MWF verursacht worden ist.

                  

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen von MWF) MWF zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von               MWF kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.          

                  

MWF haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet MWF keinen Ersatz.                   

MWF ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereienetc. zu beauftragen. MWF ist weiterhin berechtigt,      die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.           

  

MWF haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.     

                  

MWF haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt MWF keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt  auf Kosten und        Gefahr des Auftraggebers.        Der Auftraggeber kann bestimmen, wie             und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann MWF hierfür nicht haftbar  gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.    

                  

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie              an MWF zurückzusenden und kurz   schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.  Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen. Diese lautet:  

Melanie Wolf Fotografie, In den Immengärten 3 , 67245 Lambsheim.

 

MWF wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

 

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei MWF geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch MWF beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

 

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlageoder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von MWF bestätigt wordensind. MWF haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

7.    Nutzungs- und Urheberrechte

 

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei MWF. Audio-, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei MWF.

 

Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MWF an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von MWF zu machen.

 

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungs-rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MWF über.

 

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der MWF bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MWF.

 

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

 

MWF darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für MWF die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.

 

8.    Datenschutz

 

Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an MWF bekanntgegeben werden, ist MWF berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der MWF zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.

 

MWF verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

 

 

9.    Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

 

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

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